Tag: nutzungsrecht

urheberrechtliches, hübsch aufgedröselt.

Per Google-Zufall bin ich gerade mal ins Designerdock eingelaufen, wo ich eine sehr sehenswerte Serviceseite mit viel Wissenswertem zum Thema Recht für Werber (Urheberrecht, Markenrecht, geistiges Eigentum, Schöpfungshöhe, Vergütung von Entwürfen und was nicht sonst noch alles) gefunden hab, die MUSS ich hier einfach teilen. :-)

Die offensichtlich von den Rechtsanwälten Karsten & Schubert – Anwaltskanzlei für Geistiges Eigentum und Unternehmensrecht -gut, vielseitig und sehr konkret bestückte Seite bietet Antworten auf wirklich viele offene Fragen.

Aktuell besonders interessant finde ich den Download zum Diebstahl geistigen Eigentums von der KarstenundSchubertschen Seite und diese Ausführungen zur Schöpfungshöhe und Schutzfähigkeit von Texten auf designerdock.de:

(Hier selbstredend nur auszugsweise präsentiert. :-))

Kann man den Diebstahl von Werbetexten verhindern?

Das Urheberrecht weist den einzelnen Werkkategorien einen recht unterschiedlichen Schutz zu. Während Fotos, einschließlich der einfachsten Schnappschüsse, eigentlich immer geschützt sind, muss Design überragend überdurchschnittlich sein, um die Gunst des Urhebergesetzes zu erfahren. Texte bilden innerhalb der Schutzfähigkeitsskala einen Mittelwert. Das LG Berlin hat in einem aktuellen Urteil sogar einen recht umfassenden Schutz angesetzt, s.u.

[...]

Das Urteil des Berliner Landgerichts: Das LG Berlin hatte einen Fall zu beurteilen, in dem ein Mediengestalter die in die Web-Site eingebundenen Werbetexte eines anderen Mediengestalters im Wesentlichen übernommen hat. Unter den Überschriften “Planung & Beratung“, “Coding & Design“, “Promotion“ und “Pflege und Betreuung“ sind die einzelnen Dienstleistungen beschrieben worden. Das LG Berlin erkannte in der Darstellung des Dienstleistungsangebots eine schöpferische Tätigkeit, die das Werk aus der Masse des Alltäglichen hervorhebe und von einer lediglich handwerklichen und routinemäßigen Leistung unterscheide. Durch den Aufbau und die logische Untergliederung der insgesamt vier Aspekte des Leistungsangebots, sei ein zwar kleiner, aber gleichwohl vorhandener Gestaltungsspielraum genutzt worden (LG Berlin, Urteil vom 26.01.2006, Az. 16 O 543/05).

Fazit: Auch recht einfache Texte sind urheberrechtlich geschützt, wenn sich der Inhalt oder Aufbau nicht aus der Natur der Sache ergibt, sondern ein Gestaltungsspielraum besteht, der auch ausgeschöpft wird.

© 2006 Katja Schubert, Rechtsanwälte Karsten & Schubert

Michi und Susi, kennt ihr das erwähnte Urteil schon? :-)

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10 mythen zum urheberrecht.

Die Geschichte des Urheberrechts ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während es beim Runterladen von Stockphotos noch recht akzeptabel ist, für die Verwendung Nutzungsrechtsentgelte zu entrichten, ist es bei Texten offensichtlich lang nicht so offensichtlich, dass auch sie geistiges Eigentum sein könnten, das man nicht klauen und/oder überall verwenden kann, wie man lustig ist. Die Unwissenheit beginnt aber oft schon mit der fälschlichen Annahme, das Urheberrecht sei übertragbar.

Copyright2
Creative Commons License photo credit: Schmiegel

Unwissenheit gibt es auf Seiten von Ottonormalbürgern, die beispielsweise durchs Bloggen in Versuchung kommen, sich hie und da zu bedienen – nichts ahnend … Aber Unwissenheit in Form von Ignoranz gibt es auch in vermeintlichen Expertenkreisen, die Textschaffenden suggerieren, es sei eine Schweinerei, für die Nutzung der Texte Geld zu verlangen, unüblich, gierig und verdammenswert. Auch wenn sogar das schwächliche Urheberrecht eine angemessene Vergütung festschreibt. Und dann gibt es noch die verständliche Ängstlichkeit in den eigenen Reihen, mal vorsichtig Nutzungsrechtsentgelte je nach Nutzungsintensität zu verlangen – resultierend aus mannigfaltigen Kontakten zu oben genannten “Experten”.

Die Blogpiloten haben sie veröffentlicht, die 10 Mythen zum Urheberrecht. Danke dafür!
Ich zitiere nur die Punkte, mehr zu lesen gibt es dann ebenda.

(1) Ohne Copyright-Zeichen ist es nicht geschützt

(2) Kostenlose Inhalte kann ich frei verwenden

(3) Mein Artikel war nur ein Zitat

(4) Wenn ich ein Werk weiterentwickle, gehört das neue Werk mir

(5) Mein Name ist urheberrechtlich geschützt

(6) Mit dem Einschreiben an mich selbst kann ich mein Urheberrecht beweisen

(7) Creative Commons und Open Source werden das Urheberrecht abschaffen

(8) Wenn ich erwischt werde, gehe ich fünf Jahre ins Gefängnis

(9) Mir passiert nichts, weil die Urheber mir nichts beweisen können

(10) Das Urheberrecht ist dasselbe wie das Copyright

Die 10 häufigsten Mythen über das Copyright wurden schon 1994 aufgezeichnet und können hier nachgelesen werden.

via Marketing-Oase

Zemanta Pixie
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nutzungsrecht – eine hassliebe.

er musste ja mal kommen – mein sermon zum thema nutzungsrecht.
ich finde geltendes recht ja zumeist prima, wenn es ordnung bringt in ein gebiet. und so ist auch das urheberrecht per se ne tolle erfindung. denn wir texter verkaufen ja nicht wirklich texte, sondern immer nur nutzungsrechte. klare sache, könnte man meinen. zumal es ja da noch den tarifvertrag vtv der alliance of german designers gibt, der agd. da sind sowohl text- als auch designleistungen tariflich festgelegt, dazu die jeweilige höhe des nutzungsrechtsentgelt, je nach einsatz der kreativen leistung.

aber viele kunden und kollegen mögen das nutzungsrechtsgedöns nicht. und so kennt kaum einer den tarifvertrag, noch weniger wird danach abgerechnet. das nutzungsrechtsentgelt ist einfach immer irgendwie schon drin im preis, auch wenn de facto zumeist rein nach aufwand abgerechnet wird. auch agentur”philosophien” wie “nutzungsrecht, machen wir generell nicht” – will heißen, das wird nie nicht vergütet, sind keine seltenheit. Read more »

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