Tag: agd

der agd fordert primaes für text und design.

Ich prangere Ungereimtheiten im Kreativgewerbe schon länger an, hier und bei Xing und auch bei der Textguerilla - und jetzt sehe ich, dass der AGD die deutsche Politik auch schon aufgefordert hat, wer auch immer “die deutsche Politik” dann auch ist – ich hoffe, sie fühlt sich programmatisch angesprochen.

Ich will Fische adoptieren

Die Forderungen sind so richtig und wichtig, da müssen sich Fischadoptionswillige gaaanz weit hinten anstellen!

Hier kommt nur ein Auszug, die volle Forderung gibt’s hier beim AGD:

Programmatische Forderungen der AGD an die deutsche Politik zur Stärkung der Designwirtschaft als Wachstumsmotor der Kreativwirtschaft in Deutschland und Europa

Allgemeine Aussage:

Wir wünschen uns mehr Rechtssicherheit und ein stabileres berufliches Umfeld für die Klein- und Kleinstunternehmen unserer Mitglieder.
[...] Die beste Wachstumschance, die nachhaltigste Liquiditätsvorsorge und der beste Schutz vor Insolvenz ist jedoch die erfolgte Zahlung einer angemessenen Vergütung von Kreativleistungen. Daher müssen die Unternehmen und Institutionen in den Förderfokus rücken; es gilt, ein Mehr an qualifizierter Nachfrage zu erzeugen.

A) Wichtigstes Anliegen ist für die AGD, eine umfassende Rechtssicherheit für den Berufsstand der DesignerInnen herzustellen.

A1. Die Vermarktung Geistigen Eigentums durch den Designer und die weitere Verwertung durch den Auftraggeber muss eindeutiger, sicherer und einfacher werden.

A2. Im Urheberrecht muss das Vermarktungshindernis des individuellen Nachweises der Schöpfungshöhe abgeschafft werden. Designleistungen sollten generell und automatisch dem Urheberschutz unterliegen.

  • Zur Erklärung: Auf jedes der im Gesetz explizit genannten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst könnte das Prinzip der Schöpfungshöhe angewandt werden, denn Trivialschöpfungen gibt es in jedem der genannten Bereiche. Journalisten und darstellenden Künstlern wird beispielsweise generell ein Urheberschutz und das Privileg des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gewährt, obwohl auch hier nicht in jedem Fall von einer eigenschöpferischen Leistung mit außergewöhnlicher Gestaltungshöhe auszugehen ist.

A3. In Anlehnung daran sollte das Umsatzsteuerrecht angepasst werden: Designleistungen inklusive der daran vergebenen Nutzungsrechte sollten verbindlich und ohne Einzelfallprüfung dem Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.

  • Zur Erklärung: Das Kostenangebot im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird unter der Vermutung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des gelieferten Werkes erstellt und ist im Binnenverhältnis bindend. Eine vom Bundesfinanzhof geforderte nachträgliche Einzel-Bewertung ist weder praktikabel noch rechtsverbindlich. Evtl. Nachforderungen der Finanzbehörden aufgrund der Aberkennung der Schutzfähigkeit könnten die Existenz des Freiberuflers gefährden. Vom ermäßigten Umsatzsteuersatz würden in erster Linie öffentliche Auftraggeber und Nonprofit-Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, profitieren. Designleistungen zu beauftragen würde für diese Auftraggeber günstiger werden.

Creative Commons License photo credit: svensonsan Read more »

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das organisierte preistreiben. geschichten vom agd.

Gesammelte Werke zum aktuellen Thema Dumping und Wertschätzung hab ich grad zufällig beim AGD gefunden:

Schwer verdaulich.

Unter “Gemischter Müll” finden sich beispielsweise weitere My-Hammersse:

Der Name der Website  www.undertool.de ist Programm, ihr Sinn besteht darin, d’runter zu bleiben. “Handwerker und Dienstleister” haben die Chance, sich für die geringst mögliche Summe zu verdingen. Und potenzielle Auftraggeber können auf dieser Website Jobangebote abgeben, mit denen sie sich im realen Leben wohl unter niemandens Augen trauen würden. Die Firma meltom aus Mannheim z.B. bietet aktuell 100,- Euro für ein “Logo für eine Firma”. Inklusive Mehrwertsteuer, inkl. Fahrtkosten, inklusive Material. Und ” Änderungen sind solange durchzuführen, bis der Auftraggeber zufrieden ist.” Das kann dauern.

Und auch die Wertschätzung kreativer Arbeit variiert, wie wir wissen:

“Ein bisschen Pech ist nichts Schlechtes”

So oder ähnlich antwortete der Chinese Han Meilin ( >>) auf die Frage warum er nur 10 Cent für das Olympiasignet “Peking 2008″ erhalten hat und das Designbüro Wolff-Olins ( >>) 600.000 Euro für ihre Arbeit zu “london 2012″.

Die umfangreich anekdotisch bestückte Seite ist überaus lesenswert. Und am besten vielleicht am besten häppchenweise zu genießen.

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nutzungsrecht – eine hassliebe.

er musste ja mal kommen – mein sermon zum thema nutzungsrecht.
ich finde geltendes recht ja zumeist prima, wenn es ordnung bringt in ein gebiet. und so ist auch das urheberrecht per se ne tolle erfindung. denn wir texter verkaufen ja nicht wirklich texte, sondern immer nur nutzungsrechte. klare sache, könnte man meinen. zumal es ja da noch den tarifvertrag vtv der alliance of german designers gibt, der agd. da sind sowohl text- als auch designleistungen tariflich festgelegt, dazu die jeweilige höhe des nutzungsrechtsentgelt, je nach einsatz der kreativen leistung.

aber viele kunden und kollegen mögen das nutzungsrechtsgedöns nicht. und so kennt kaum einer den tarifvertrag, noch weniger wird danach abgerechnet. das nutzungsrechtsentgelt ist einfach immer irgendwie schon drin im preis, auch wenn de facto zumeist rein nach aufwand abgerechnet wird. auch agentur”philosophien” wie “nutzungsrecht, machen wir generell nicht” – will heißen, das wird nie nicht vergütet, sind keine seltenheit. Read more »

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