betreuer mit zweitstimme?

Ich hab mir noch nie Gedanken gemacht darüber, dass Wahllokale oft Altenheime sind.

Was mein Vater zu berichten wusste, hat mir allerdings zu denken gegeben:
Bei der heutigen Kommunalwahl traf er am frühen Morgen beim Urnengang auf eine ganz offensichtlich desorientierte und demente alte Dame, die von einer Pflegekraft oder einem Sozialarbeiter zur Wahl geschoben wurde, vielleicht im wahrsten Sinne des Wortes:

Der Betreuer begleitete die verwirrte Dame mit in die Wahlurne.

(c) brit / PIXELIO.DE

Ob da nun eine Beeinflussung stattgefunden hat, mag sich jeder selbst denken. Aber in jedem Fall wäre das sicher nicht der erfolgloseste Weg, an einem Wahltag gleich mal hundert Stimmen oder so im eigenen Sinne bereitzustellen … Und dabei muss man die Wähler dann nur mal grad um die Ecke rollern. Natürlich sind nicht alle Heimbewohner nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und hoffentlich werden nur die wenigsten Betreuer auf dumme Gedanken kommen. Aber das find ich schon bedenkenswert. Schulen tun’s ja auch als Örtlichkeiten.

Bild: (c) brit / PIXELIO.DE

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Comments

  1. Karin Wieder sagt:

    Das ist schon sehr bedenklich, egal, ob die Dame nun von einer Pflegekraft oder von ihrem gesetzlichen Betreuer (in diesem Sinn: http://www.juristische-betreuung.de/gesetzliche-betreuung/) zur Wahlurne gebracht wurde. In beiden Fällen wäre es ein Missbrauch von einem Treueverhältnis.

  2. tina sagt:

    Ich fand das auch ganz ungeheuerlich. Wenn man wollte und es funktioniert, weil niemand einschreitet, kann man so in der Tat gleich mal im ganz großen Stil Stimmen sammeln. Gerade im kommunalen Rahmen sicher nicht ganz ohne Effekt.

  3. creezy sagt:

    Was ist jetzt eigentlich genau Dein Problem in dem Post? Die Tatsache, dass ein hilfebedürftiger Mensch zur Urne begleitet wird? Oder die Zumutung, dass jüngere Wähler in einem Altenheim zur Wahl müssen und sich so dem offensichtlichen Albtraum des Alters hingeben müssen?

    Altenheime sind oft – im Gegensatz zu Schulen nämlich, bei denen das leider nur auf Schulen für Menschen mit Behinderungen zutrifft – für Rollstuhlfahrer und andere körperlich Behinderte aufgrund ihrer baulichen Maßnahmen sehr gut zu erreichen. Es ist eine Auflage für Wahllokale, das sein zu sollen.

    Daneben wäre ich sehr vorsichtig mit Vermutungen oder Unterstellungen gegenüber dem Pflegepersonal (das ja auch sehr simpel nur Familienmitglieder sein können). Selbst wenn die Frau an dem Tag dement erschien (so etwas ist übrigens nur in einem Gespräch zu klären, nicht aufgrund einfacher Beobachtung), heißt das nicht, dass die Frau nicht sonst sehr klare Momente hat und im Vorfeld mit dem Betreuungspersonal ihren Wahlwunsch abgestimmt haben mag. Alleine die Tatsache, dass sie an der Wahl persönlich teil genommen hat, spricht dafür. Für alles andere gäbe es nämlich die Briefwahl. (Also wenn jetzt wirklich ein Pfleger seine vielleicht 20 zu betreuenden Mitmenschen um ihre Stimme betrügen wollte, ginge das deutlichl einfacher als es nun ausgerechnet unter Zeugen zu tun.)

    Ja, es gibt Menschen, die benötigen Hilfe beim der Wahl. Das heißt aber noch lange nicht, dass die begleitenden Pfleger/Helfer sie übervorteilen. Insbesondere die Idee, man könne so im großen Stil Stimmen sammeln, ist in der Praxis durchdacht lächerlich. Wie viele hilfebedürftige Patienten kann denn so ein Pfleger am Wahltag überhaupt zur Wahlurne begleiten? Ach so … sind gar nicht Hunderte?

    Also was ich sagen wollte, bevor man hier überlastetem unterbezahltem, dennoch beruflich engagieren Pflegepersonal kriminelle Absichten (Wahlbetrug) unterstellt, das auch noch im großen Stil hochrechnet, vielleicht doch erst mal die Thesen wenigstens gem. der Praxis hochrechnen und überhaupt plädiere ich ja für eine persönliche Ansprache. Wer nur eine „offensichtliche demente“ Dame in Rollstuhl beobachtet hat, weiß erst mal gar nichts über ihren eigentlichen geistigen Zustand. Das geht nämlich dann wieder in Richtung Bevormundung von Behinderten/Kranken.

  4. tina sagt:

    Hui. Wie eigentlich unschwer zu erkennen war, war das eine phänomenologische Wiedergabe der Geschehnisse und keine Verurteilung eines Berufsstandes. Es geht um die Möglichkeit zum Wahlbetrug aus der Konstellation heraus.

    Besagte Dame äußerte, dass sie nicht wusste, wo sie war und warum – natürlich ist das eine Momentaufnahme, die aber Rückschlüsse auf ihre Geschäftsfähigkeit zulässt. Was ich aber wirklich bedenklich fand, ist eben die Begleitung mit in die Wahlurne – die Wahl muss nun einmal höchstpersönlich vorgenommen werden, streng genommen ist ein vom Pfleger möglicherweise gemachtes Kreuz ungültig.

    Was das mit Überlastung und Unterbezahlung von Pflegepersonal an sich zu tun hat, erschließt sich mir grad gar nicht.

    Wie viele hilfebedürftige Patienten kann denn so ein Pfleger am Wahltag überhaupt zur Wahlurne begleiten? Ach so … sind gar nicht Hunderte?

    Bei einer Dame wäre das eine Steigerung der Einflussnahme um 100%. Möglich wäre das sicher in mehrfachem Falle – und was mit der Briefwahl passiert, wissen wir beide nicht.
    Aber auch da gibt es Missbrauch:
    http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/1093.html?1086089575

    Bei all dem geht’s mir ums Prinzip, nicht um den Einzelfall oder ob eine eventuelle Möglichkeit zum Wahlbetrug tatsächlich genutzt wird.

  5. tina sagt:

    Oder die Zumutung, dass jüngere Wähler in einem Altenheim zur Wahl müssen und sich so dem offensichtlichen Albtraum des Alters hingeben müssen?

    Die These fand ich fast schon wieder amüsant – wo hast du das denn rausgelesen?!

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