straflos klauen jetzt erlaubt.

Prima: Wer geistiges Eigentum klaut, zahlt im Fall des Erwischtwerdens das übliche Honorar und gut is. Nix Strafe, nix Aufschlag. Wenn wir das jetzt auch noch für Ladendiebstahl durchkriegen, hab ich ein neues Hobby. :-(

Wer ist eigentlich der Bundesrat? Viel geistiges Eigentum scheint der nicht zu produzieren, sonst würde er vielleicht anders denken …

Also: Help yourself! Und ich leg noch nen Aal drauf – oder ne Rundfahrt …

shoplifting
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Comments

  1. Michi sagt:

    Ja, das ist bitter. Unklar ist mir noch wie der Gesetzeswortlaut sein soll.. vor allem welche Konsequenzen beim Verstoß gegen das Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 97 II UrhG greifen sollen. Keine?!? Oder wurde das auch gleich abgeschafft.. hm. Der beck-blog (dort Prof. Hoeren) schweigt noch, aber ich denke dort wird bald diskutiert. Hm.pf.

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