der agd fordert primaes für text und design.

Ich prangere Ungereimtheiten im Kreativgewerbe schon länger an, hier und bei Xing und auch bei der Textguerilla - und jetzt sehe ich, dass der AGD die deutsche Politik auch schon aufgefordert hat, wer auch immer “die deutsche Politik” dann auch ist – ich hoffe, sie fühlt sich programmatisch angesprochen.

Ich will Fische adoptieren

Die Forderungen sind so richtig und wichtig, da müssen sich Fischadoptionswillige gaaanz weit hinten anstellen!

Hier kommt nur ein Auszug, die volle Forderung gibt’s hier beim AGD:

Programmatische Forderungen der AGD an die deutsche Politik zur Stärkung der Designwirtschaft als Wachstumsmotor der Kreativwirtschaft in Deutschland und Europa

Allgemeine Aussage:

Wir wünschen uns mehr Rechtssicherheit und ein stabileres berufliches Umfeld für die Klein- und Kleinstunternehmen unserer Mitglieder.
[...] Die beste Wachstumschance, die nachhaltigste Liquiditätsvorsorge und der beste Schutz vor Insolvenz ist jedoch die erfolgte Zahlung einer angemessenen Vergütung von Kreativleistungen. Daher müssen die Unternehmen und Institutionen in den Förderfokus rücken; es gilt, ein Mehr an qualifizierter Nachfrage zu erzeugen.

A) Wichtigstes Anliegen ist für die AGD, eine umfassende Rechtssicherheit für den Berufsstand der DesignerInnen herzustellen.

A1. Die Vermarktung Geistigen Eigentums durch den Designer und die weitere Verwertung durch den Auftraggeber muss eindeutiger, sicherer und einfacher werden.

A2. Im Urheberrecht muss das Vermarktungshindernis des individuellen Nachweises der Schöpfungshöhe abgeschafft werden. Designleistungen sollten generell und automatisch dem Urheberschutz unterliegen.

  • Zur Erklärung: Auf jedes der im Gesetz explizit genannten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst könnte das Prinzip der Schöpfungshöhe angewandt werden, denn Trivialschöpfungen gibt es in jedem der genannten Bereiche. Journalisten und darstellenden Künstlern wird beispielsweise generell ein Urheberschutz und das Privileg des ermäßigten Umsatzsteuersatzes gewährt, obwohl auch hier nicht in jedem Fall von einer eigenschöpferischen Leistung mit außergewöhnlicher Gestaltungshöhe auszugehen ist.

A3. In Anlehnung daran sollte das Umsatzsteuerrecht angepasst werden: Designleistungen inklusive der daran vergebenen Nutzungsrechte sollten verbindlich und ohne Einzelfallprüfung dem Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen.

  • Zur Erklärung: Das Kostenangebot im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird unter der Vermutung der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit des gelieferten Werkes erstellt und ist im Binnenverhältnis bindend. Eine vom Bundesfinanzhof geforderte nachträgliche Einzel-Bewertung ist weder praktikabel noch rechtsverbindlich. Evtl. Nachforderungen der Finanzbehörden aufgrund der Aberkennung der Schutzfähigkeit könnten die Existenz des Freiberuflers gefährden. Vom ermäßigten Umsatzsteuersatz würden in erster Linie öffentliche Auftraggeber und Nonprofit-Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, profitieren. Designleistungen zu beauftragen würde für diese Auftraggeber günstiger werden.

Creative Commons License photo credit: svensonsanA4. Auch beim Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) muss mehr Klarheit geschaffen werden: Nur für Tätigkeiten, die der Versicherungspflicht unterliegen, dürfen auch Abgaben eingefordert werden.

  • Zur Erklärung: Plausibilität und Rechtssicherheit sind Grundvoraussetzungen für die Akzeptanz des KSVG in Wirtschaft und Gesellschaft.

[...]

C) Durch die KSK-Abgabe dürfen freiberuflichen DesignerInnen und deren Auftraggebern keine Nachteile entstehen — es dürfen keine Markthemmnisse aufgebaut werden, die im schlimmsten Fall später durch Sozialleistungen wieder aufgefangen werden müssen. Eine soziale und wirtschaftliche Stigmatisierung durch Begriffe wie “Künstlersozialhilfe” steht zu befürchten.

C7. Unsere Befürchtung – und leider auch konkrete Beobachtung – ist, dass Auftraggeber aufgrund der durch die Generalklausel für alle Unternehmer geltenden Abgabepflicht und der seit diesen Jahr verstärkten Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung davor zurückschrecken, Freiberufler zu beauftragen und sich stattdessen juristische Personen (GmbH, AG, Limited etc.) als Auftragnehmer suchen. Diesbezügliche Empfehlungen von Unternehmerverbänden existieren bereits. Allein der administrative Aufwand, nicht die Höhe der Zahlungen, ist für viele Unternehmen ein Grund, KSK-abgabefrei bleiben zu wollen.

C8. Wir fordern eine bessere Öffentlichkeitsarbeit durch den Gesetzgeber und die KSK. Die Aufklärungslast über die Abgabenpflicht darf nicht hauptsächlich bei den Kreativen liegen; Aufklärung muss unparteiisch und ausreichend erfolgen. Die Abgabepflicht – wenn sie denn bestehen bleibt – muss zu einer Selbstverständlichkeit werden wie die Umsatzsteuer.

[...]


D10. Unterstützung seitens der politischen Akteure und des Staates sowie institutionelle finanzielle Förderung sind angestrebt.

  • Zur Erklärung: Bisher haben die Musikagenturen, die Bildenden Künstler, die Verleger, die Theater, die Filmwirtschaft, die Komponisten, die Schriftsteller, die Designer etc. immer nur ihren Fachbereich im Blick.  Politiker brauchen jedoch, wenn Sie über die Kreativwirtschaft beraten sollen, einen Gesamtüberblick der Risiken und Chancen. Bei anstehenden Diskussionen um Fördermöglichkeiten und politische Prioritätensetzung wird es wahrscheinlich so sein, dass sich die einzelnen Bereiche inhaltlich widersprechen und ggf. gegenseitig bremsen oder gar bekämpfen.

E) Weitere berufliche Umfeldverbesserungen

E11.    Universität / Ausbildung: In die Ausbildungs- und Studiengänge “Design” müssen die Themenfelder “wirtschaftliche Grundlagen und Praxis / Markt und Akquise / Recht / Soziale Versorgung von Kreativen” stärker berücksichtigt werden. Parallel müssen berufliche Weiterbildungsangebote gezielter gefördert werden.
In die Studiengänge “Volks- und Betriebswirtschaftslehre” muss das Thema “Design als Innovations- und Wirtschaftsfaktor” verankert werden.

[...]

E14.    Regionale Förderung: Eine Design(er)förderung bzw. Kleinstunternehmensförderung von Designern und ihren KMU-Kunden sollte regional, organisiert von den örtlichen Industrie- und Handelskammern bzw. den Wirtschaftsministerien auf Landesebene stattfinden. Designförderung durch die etablierten Designzentren beschränkt sich unter Umständen zu sehr auf Leuchtturmprojekte und Auszeichnungen. Erfolgreiches Design für KMUs, Organisationen und Mikrounternehmen von “Bäcker bis Kleinverlag” (kleine mittelständische Betriebe, freie Theater u.ä.) wird nur selten thematisiert. Gleichwohl könnten hier potenzielle neue Auftraggeber angesprochen werden.

E15.    Klassifikation: Die Klassifikation der Wirtschaftszweige muss erneut auf Überschneidungen und verzerrende Zuordnungen hin geprüft werden. Beispielsweise ist die Definition des so genannten “Werbedesign” zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

Boris Buchholz / Jürgen Grothues

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Comments

  1. Susi sagt:

    Das lese ich jetzt erst!!!! JA. JA. Und nochmals JA.

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