Eltern dürfen nicht erkranken. Wenn sie es doch tun, schüttelt das die ganze Welt durch. Da tut es gut, mit süßen Grüßen nicht nur ein ganz besonderes Leckerchen aus dem fulminanten Candyshop von Simone Brune zu bekommen, sondern gleich mit dazu noch eine große Portion Zuversicht. Danke, Susi, das tut gut! :-)




Sehr sehr gern geschehen! :-)
Das war wirklich ne gelungene Überraschung, hab ich gar nicht mit gerechnet!
Ja, alles wird gut. :-)
Lecker, gell?:-)
Auch das, ja, auch das!
Lecker und koscher. :-)
Koscher?
Susi wusste das jedenfalls, ja. :-)
Ach da. Meine Güte…
Ja, mit Koscher-Zertifikat. Stand auf der Website der Jelly Belly.
Lecker. Koscher. Kalorienarm.
Wenn das mal kein klasse Werbespruch ist. Kleine Münze erreicht? Dann klau mich. ;-)))))))))))
Lecker. Koscher. Kalorienarm.
Darf ich dich jetzt verklagen? ;-)
Nur zu.
Lass uns dann einen § 181 BGB daraus machen. ;-)
Also, ein Insichgeschäft wäre, wenn ich meinen Anwalt verklagen würde und er gleichzeitig mein Prozessbevollmächtigter wäre. Er also quasi beide Seiten vertritt. So.
Oder? ;-)
In etwa. Wenn jemand dich bevollmächtigt und du zugleich für dich und für den Vollmachtgeber handelst. Oder so.
Rechnung?:-)