darf ich meine kunden ungefragt als referenzen nennen?

Bei akadeMix gefunden hab ich diesen interessanten Video-Podcast zum Thema “Darf ich als Designer die Namen meiner Kunden nennen und/oder die im Kundenauftrag erstellten Produkte zeigen?”

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Comments

  1. Michi sagt:

    Prüfen? :-)

  2. tina sagt:

    Wie jetzt, “prüfen”?

  3. Michi sagt:

    Na soll ich mal gucken ob das stimmt?:-)

  4. Michi sagt:

    Oder nicht?

  5. tina sagt:

    Ach so – gern. Aber ich fürchte, das ist irgendwie nicht so ganz klar formuliert, zumindest in §31 UrhG (3) 1Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. 2Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. 3§ 35 bleibt unberührt.

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