Bei akadeMix gefunden hab ich diesen interessanten Video-Podcast zum Thema “Darf ich als Designer die Namen meiner Kunden nennen und/oder die im Kundenauftrag erstellten Produkte zeigen?”
27. Mai 2008 by tina
Bei akadeMix gefunden hab ich diesen interessanten Video-Podcast zum Thema “Darf ich als Designer die Namen meiner Kunden nennen und/oder die im Kundenauftrag erstellten Produkte zeigen?”
Tags: akademix, design, Kunden als Referenzen nennen, Kunden nennen, Kundenauftrag, Podcast, text, urheberrecht, webdesign, werbetext, §13 Urheberrecht
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Prüfen? :-)
Wie jetzt, “prüfen”?
Na soll ich mal gucken ob das stimmt?:-)
Oder nicht?
Ach so – gern. Aber ich fürchte, das ist irgendwie nicht so ganz klar formuliert, zumindest in §31 UrhG (3) 1Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. 2Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. 3§ 35 bleibt unberührt.