Die Geschichte des Urheberrechts ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während es beim Runterladen von Stockphotos noch recht akzeptabel ist, für die Verwendung Nutzungsrechtsentgelte zu entrichten, ist es bei Texten offensichtlich lang nicht so offensichtlich, dass auch sie geistiges Eigentum sein könnten, das man nicht klauen und/oder überall verwenden kann, wie man lustig ist. Die Unwissenheit beginnt aber oft schon mit der fälschlichen Annahme, das Urheberrecht sei übertragbar.
Unwissenheit gibt es auf Seiten von Ottonormalbürgern, die beispielsweise durchs Bloggen in Versuchung kommen, sich hie und da zu bedienen – nichts ahnend … Aber Unwissenheit in Form von Ignoranz gibt es auch in vermeintlichen Expertenkreisen, die Textschaffenden suggerieren, es sei eine Schweinerei, für die Nutzung der Texte Geld zu verlangen, unüblich, gierig und verdammenswert. Auch wenn sogar das schwächliche Urheberrecht eine angemessene Vergütung festschreibt. Und dann gibt es noch die verständliche Ängstlichkeit in den eigenen Reihen, mal vorsichtig Nutzungsrechtsentgelte je nach Nutzungsintensität zu verlangen – resultierend aus mannigfaltigen Kontakten zu oben genannten “Experten”.
Die Blogpiloten haben sie veröffentlicht, die 10 Mythen zum Urheberrecht. Danke dafür!
Ich zitiere nur die Punkte, mehr zu lesen gibt es dann ebenda.
(1) Ohne Copyright-Zeichen ist es nicht geschützt
(2) Kostenlose Inhalte kann ich frei verwenden
(3) Mein Artikel war nur ein Zitat
(4) Wenn ich ein Werk weiterentwickle, gehört das neue Werk mir
(5) Mein Name ist urheberrechtlich geschützt
(6) Mit dem Einschreiben an mich selbst kann ich mein Urheberrecht beweisen
(7) Creative Commons und Open Source werden das Urheberrecht abschaffen
(8) Wenn ich erwischt werde, gehe ich fünf Jahre ins Gefängnis
(9) Mir passiert nichts, weil die Urheber mir nichts beweisen können
(10) Das Urheberrecht ist dasselbe wie das Copyright
Die 10 häufigsten Mythen über das Copyright wurden schon 1994 aufgezeichnet und können hier nachgelesen werden.
via Marketing-Oase





diese “zitatsache” finde ich interessant.
ich finde das ganze eh in einigen punkten sehr kritisch, wenn jemand einen text (in zitaten) bsplw. beim bloggen weiterbenutzt und damit KEIN geld verdient.
ganz klar ist der fall natürlich auf der anderen seite, wenn jemand einen text offensichtlich weiterbenutzt um damit geld zu verdienen…
In Zeiten der Blogosphäre wäre es zumindest wünschenswert, wenn es dazu dezidierte Angaben gäbe – das wäre es überhaupt im Allgemeinen, da ja die Schutzfähigkeit generell erst von einem Richter und da relativ nach Gutdünken festgestellt werden kann.
Aber “Geld machen” mit etwas ist wiederum relativ, es gibt ja neben ökonomischem Kapital noch kulturelles, soziales und symbolisches Kapital – was auch in ersteres umgewandelt werden kann …
Wenn jemand per Spiderdingsda einen Blog nur mit geklauten Inhalten füllt, ist das für mich ganz eindeutig ein Vergehen, auch wenn er erstmal kein Geld damit macht. Aber Anzeigen können da ja auch später noch installiert werden …
Oh, 8 und 9 sind schick. Allerdings gelten diese Regeln auch durchaus woanders.:-)